Vertragsgestaltung: Wirklich nur eine Gerichtsstandsklausel?

Mediationsklauseln

Bei Anbahnung neuer vertraglicher Beziehungen wird nur selten darüber nachgedacht, was konkret passieren soll, wenn es im Rahmen der Zusammenarbeit zu Störungen kommen würde. Hier werden häufig Standard-Gerichtsstandklauseln als ausreichend betrachtet. Mediationsklauseln werden erst gar nicht in Erwägung gezogen.

Es wäre aber sehr empfehlenswert, gerade am Anfang einer Geschäftsbeziehung darüber nachzudenken, ob eine Eskalations- oder Mediationsklausel eine vertrauensbildende Maßnahme sein könnte, die beiden Parteien aufzeigt, dass man an einer gemeinsamen zukunftsgerichteten Zusammenarbeit interessiert ist.

Damit wäre im „Fall der Fälle“ das Hindernis beseitigt, dass niemand den ersten Schritt für eine außergerichtliche Streitbeilegung tun möchte. Häufig einfach nur aus Furcht,  dass ein solcher Vorschlag als Schwäche ausgelegt werden könnte. Näheres zu Mediationsklauseln finden Sie ebenfalls in diesem Blog.

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